Die Personenunterführung am Bahnhofplatz in Solothurn wurde in den Jahren 1969 und 1970 erstellt und dient dem Fussgängerverkehr als unterirdischer Zugang zum Hauptbahnhof von Solothurn. Die Haupthalle verfügt über eine Gesamtlänge von ca. 107 m und eine Breite von 13.2 m. Auf der Seite zum Bahnhof sind drei Zugänge angeordnet, wovon der eine direkt mit der unterirdischen Passage zu den Gleisen verbunden ist. An der Nordwestecke der Haupthalle befinden sich zwei weitere unterirdische Räume. Der eine wird als Trafostation und der andere wird als Restaurant und Kiosk genutzt. Im mittleren Bereich der Haupthalle ist auf einer Länge von ca. 36.0m eine 3.60m breite Verkaufsfläche ausgeschieden. Auf der Nordseite ist die
Haupthalle durch insgesamt vier Zugangsmöglichkeiten erschlossen. Drei davon befinden sich am südlichen Ende der Hauptbahnhofstrasse und die Vierte an der Ecke der Luzernerstrasse zur Rötistrasse.
Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur A5 ist eine Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Solothurn vorgesehen. Dabei soll auch eine oberirdische Fussgängerquerung zur Bahnhofstrasse
ermöglicht werden. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Strassenraums sind verschiedene Anpassungen an der Nordwestecke der bestehenden Personenunterführung erforderlich.. Durch die Anpassungen des Strassenraums im Bereich der Bahnhofstrasse muss die Deckenplatte im Kioskbereich ersetzt und verbreitert werden.
Die Fussgängerbrücke in diesem Bereich wird ebenfalls zurückgebaut. Ausserdem ist die Treppe in Richtung der Dornacherstrasse und ein Teil der Passage sowie deren Treppenaufgang bis 1m unter Terrain zurückzubauen. Ein Teil der Passage wird als Lagerraum erhalten. Die Treppe als Zugang zum Bahnhof am südöstlichen Ende der
Haupthalle ist ausserdem auf eine Breite von 5.0m zu verbreitern. Zusammen mit der Umgestaltung ist auch ein Ersatz des Strassenkoffers geplant. Damit wird ermöglicht, die Betonkonstruktion der Bahnhofspassage umfassend Instand zu setzen. Die Instandsetzungsarbeiten sollen auch einen vollständigen Ersatz der Abdichtung beinhalten. An Stellen mit deutlichem Tragfähigkeitsdefizit sind zudem Verstärkungsmassnahmen vorzusehen.